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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche QuantX360 GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Kunden erbringt (im Folgenden kurz: Leistungen), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.

Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen QuantX360 GmbH und dem Kunden vereinbart worden ist.

1.2. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter www.quantx360.gmbh abgerufen und gespeichert werden.

Der Kunde (im Folgenden kurz: der Unternehmer) erklärt, dass er die Dienstleistung von QuantX360 GmbH ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer bezieht.

Eigene bzw. von diesen abweichende Geschäftsbedingungen werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung mit QuantX360 GmbH ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3. Sämtliche Angebote von QuantX360 GmbH sind freibleibend.

2. Vertragsabschluss
2.1. Sollte QuantX360 GmbH ein schriftliches Anbot gestellt haben, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Unternehmer das Anbot innerhalb der Annahmefrist angenommen hat. Zum Abschluss und zur Änderung von Verträgen sind ausschließlich der jeweilige Verkäufer, der am Angebot angeführt ist, sowie der Geschäftsführer von QuantX360 GmbH befugt. Vertragsabschlüsse und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, E-Mail und Telefax erfüllen dieses Schriftformerfordernis nicht.

2.2. QuantX360 GmbH ist berechtigt die angebotene Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Eine Verpflichtung, den Unternehmer über diesen Umstand zu informieren, besteht nicht.

2.3. Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Unternehmer bereit von QuantX360 GmbH samt Logo unentgeltlich als Referenz – allenfalls auch online – genannt zu werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sämtliche von QuantX360 GmbH angegebenen Preise verstehen sich – sofern nichts anderes angegeben ist – exklusive der Lieferkosten, exklusive Zölle und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer oder sonstiger Abgaben.

3.2. Die Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von QuantX360 GmbH als erfolgt. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart.

3.3. Sofern QuantX360 GmbH eine wiederkehrende Leistungserbringung schuldet, wird das laufende Entgelt monatlich im Vorhinein fällig.

3.4. Bei Softwareentwicklungen wird mit Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragsvolumens fällig. Sobald QuantX360 GmbH die Fertigstellung der Leistung erklärt, werden weitere 50% des Auftragsvolumens zur Zahlung fällig. Mit erfolgter Abnahme durch den Unternehmer werden die restlichen 20% des Auftragsvolumens zur Zahlung fällig.

3.5. QuantX360 GmbH ist berechtigt Zwischenabrechnungen auch für nicht abgeschlossene Arbeiten einmal im Monat zu legen.

3.6. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung fallen Mahnspesen in Höhe von EUR 12,00 je Mahnung an. Ab einem Zahlungsverzug von 14 Tagen ist QuantX360 GmbH berechtigt sämtliche Leistungen einzustellen.

3.7. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von QuantX360 GmbH. Jedwede Aufrechnung des Unternehmers mit einer Forderung gegen QuantX360 GmbH ist ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

3.8. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder sowie die Kosten für Mehrleistungen werden dem Unternehmer gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

4. Vertragsdauer
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schließt QuantX360 GmbH Dauerschuldverhältnisse für ein Jahr ab, wobei sich der Vertrag um ein weiteres Jahr automatisch verlängert, sollte der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

4.2. Davon unberührt bleibt das Recht, den jeweiligen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt jedenfalls, wenn

4.2.1. der Unternehmer gegen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages verstößt und er das vertragswidrige Verhalten auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen einstellt.

5. Dienstleistungen
5.1. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist QuantX360 GmbH berechtigt, die (auch wiederkehrende) Leistungen einzustellen und zu sperren, bis der gesamte offene Saldo (samt Mahnspesen) bezahlt ist.

5.2. Im Falle der Beendigung des Vertrags werden am Tag nach Vertragsende oder Vertragserfüllung sämtliche Daten des Unternehmers ohne weiteren Hinweis gelöscht.

5.3. Der Unternehmer verpflichtet sich sämtliche zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Unternehmer haftet für sämtliche Verzögerungen, welche aufgrund mangelhafter oder nicht ausreichend vorbereiteter Voraussetzungen resultieren. Der Unternehmer verpflichtet sich ferner QuantX360 GmbH einen ausreichend bevollmächtigt, qualifizierten und informierten Mitarbeiter zu benennen, der für den Unternehmer verbindliche Erklärungen abgeben kann.

6. Gewährleistung
6.1. QuantX360 GmbH leistet keine Gewähr dafür, dass die Leistungen für einen speziellen Zweck, welcher nicht ausdrücklich zugesichert ist, geeignet sind oder einen gewissen Umsatz generieren.

6.2. Es wird vereinbart, dass der Unternehmer sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss.

6.3. Der Unternehmer muss die Lieferung unverzüglich untersuchen und Mängel rügen (§ 377 UGB).

6.4. Sollte der Unternehmer oder ein Dritter Leistungen oder Arbeitsergebnisse von QuantX360 GmbH verändern oder bearbeiten, erlischt jegliche Gewährleistungspflicht von QuantX360 GmbH.

7. Immaterialgüterrechte
7.1. „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB sind alle von QuantX360 GmbH beauftragten Unternehmen im Zusammenhang mit der Leistung geschaffenen Ergebnisse, egal ob sie festgehalten sind oder nicht. Insbesondere gelten – nicht abschließend aufgezählt – Software, Datenbanken, Präsentationsunterlagen, Grafiken, Designs, Texte, Fotos (analog und digital, mikroskopisch), Filme (analog und digital), Programme, Muster, Konzepte, Entwürfe, Modelle, Produktbezeichnungen, Namen, Produktgestaltungen, Zeichnungen, Logos, Signete, Beschriftungen und audiovisuelle Werke als Arbeitsergebnisse.

7.2. Der Unternehmer erklärt, dass sämtliche von QuantX360 GmbH entwickelten Arbeitsergebnisse, Werke im Sinne des Urheberrechts sind. Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen stehen ausschließlich QuantX360 GmbH zu.

7.3. QuantX360 GmbH räumt dem Unternehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes des Unternehmers zu nutzen. Der Unternehmer verpflichtet sich Arbeitsergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

7.4. Davon unberührt bleibt das Recht des Unternehmers eine Sicherungskopie von Arbeitsergebnissen anzufertigen.

8. Haftung
8.1. Die Haftung von QuantX360 GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.

8.2. Schadenersatzansprüche gegen QuantX360 GmbH sind mit dem Auftragswert, jedenfalls jedoch mit EUR 100.000,- beschränkt.

8.3. Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlust, fehlender bzw. fehlerhafter Sicherheitsmaßnahmen (beispielsweise – nicht abschließend aufgezählt: Festplattenimages, Firewall, Backups) von Produktionsausfällen oder Einkommensausfällen sind jedenfalls ausgeschlossen.

9. Datenschutz
9.1. Sämtliche Daten, welche der Unternehmer QuantX360 GmbH bekanntgibt, werden von QuantX360 GmbH lediglich für die Abwicklung der Vertragsbeziehung sowie für die Abwicklung zukünftiger Verträge automationsunterstützt gespeichert und verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur nach Zustimmung durch den Unternehmer. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine automatische Löschung der Rechnungsdaten erfolgt nach sieben Jahren, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen gegen diese Löschung sprechen.

10. Vertraulichkeit
10.1. Der Unternehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, Unterlagen, Mitteilungen, Auskünfte, Daten und (Quell-)Codes über die Software sowie über die Tätigkeit und das wirtschaftliche Umfeld von QuantX360 GmbH, die dem Unternehmer von QuantX360 GmbH mittelbar oder unmittelbar überlassen werden (im Folgenden kurz: vertrauliche Informationen) umfassend vertraulich zu behandeln. Im Zweifel gelten Informationen über die Software als vertrauliche Informationen.

10.2. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch sämtliche Analysen, Daten, Sourcecodes, Dokumentationen, Objektcodes, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Korrespondenz, Verträge und sonstige Informationen über die Software, welche die QuantX360 GmbH und der Unternehmer erstellen und/oder wechselseitig austauschen.

10.3. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von QuantX360 GmbH im Sinne von § 228 Abs 3 UGB verbundenen Unternehmen.

10.4. Der Unternehmer verpflichtet sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung in gleichem Umfang auch auf die von ihm beigezogenen Mitarbeiter, Gesellschaftsorgane und überhaupt sonstige Personen, die Zugang zu diesen Informationen haben, zu überbinden.

10.5. Die Pflicht zur Geheimhaltung endet nicht mit der Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen dem Unternehmer und QuantX360 GmbH, aus welchem Grund auch immer, sondern gilt jedenfalls zeitlich unbegrenzt.

10.6. Sollte ein Dritter entgegen dieses Vertrags Kenntnis über vertrauliche Informationen erhalten, verpflichtet sich der Unternehmer QuantX360 GmbH über den Geheimnisbruch unverzüglich zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht des Partners erlischt dadurch nicht.

11. Abwerbeverbot
11.1. Der Unternehmer wird alles unterlassen, was das Ausscheiden eines Mitarbeiters oder Beraters von QuantX360 GmbH zur Folge haben könnte, insbesondere jegliche Abwerbeversuche. Der Unternehmer verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von QuantX360 GmbH einzustellen, welche innerhalb der letzten zwölf Monate bei QuantX360 GmbH beschäftigt waren.

11.2. Sollte der Unternehmer gegen dieses Verbot verstoßen, verpflichtet sich der Unternehmer an QuantX360 GmbH eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von zwölf Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters binnen 14 Tagen nach Aufforderung von QuantX360 GmbH e.U. zu bezahlen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1. Soweit zulässig gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das für Wien Innere Stadt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

13. Sonstiges
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

13.2. Diese AGB gelten samt jedweder Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle späteren Verträge und Lieferungen mit dem Unternehmer und auch dann, wenn sich QuantX360 GmbH bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen beruft.

13.3. Mündliche Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen QuantX360 GmbH und dem Unternehmer bedürfen für ihre Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformgebot.

13.4. Der Unternehmer verpflichtet sich, Datenänderungen (Name, Adresse, E-Mailadresse) QuantX360 GmbH umgehend bekanntzugeben.

13.5. Sollten diese Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Deutsch vorliegen, gilt die deutsche Version.

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